Am 07. Mai wurden in einer Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg erste Lockerungen für den Breiten- und Leistungssport bekanntgegeben. Diese neuen Regelungen sind ab dem 11. Mai 2020 gültig.

Unter strengen Infektionsschutzvorgaben ist das Ausüben von Sportarten unter freiem Himmel wieder erlaubt – Details siehe Pressemitteilung 49/2020 im Anhang. Aktuell sehen wir jedoch für uns im Verein keine Möglichkeit, diese Vorgaben hinreichend erfüllen zu können. Die Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen müssten durch unsere Abteilungs- und Übungsleiter erfolgen, welchen wir diese Verantwortung nicht noch zusätzlich „aufbürden“ möchten.

Daher ist der Trainings- und Turnbetrieb weiterhin auf unbestimmte Zeit ausgesetzt bzw. unterbrochen. Wir möchten die Abteilungs- und Übungsleiter bitten, dies entsprechend umzusetzen.

Wir werden die Entwicklung sehr genau verfolgen und bei Änderungen entsprechend neue Informationen veröffentlichen. Die Sicherheit unserer Sportler und die Reduktion des Infektionsrisikos hat hierbei oberste Priorität. Wir bitten alle Mitglieder verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen – bleibt gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

1. Vorsitzende: Daniela Baumann, Fabian Joas, Johannes Hald

 

Anhang:

Pressemitteilung Nr. 49/2020  Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten